Beratung bei der Gründung bzw. Errichtung von Personen- und Kapitalgesellschaften:
• Rechtsformwahl unter Beachtung von rechtlichen und steuerlichen Gesichtspunkten. • Entwurf von Gesellschaftsverträgen bzw. Satzungen. • Erstellung von Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen. • Beratung bei Finanzierungsmaßnahmen bei Gründung. • Betreuung von Haupt- und Gesellschafterversammlungen. • Betreuung von Geschäftsführungs-, Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern.
Beratung in sonstigen gesellschaftsrechtlichen Fragen im Aktienrecht, GmbH-Recht, Personengesellschaftsrecht, Genossenschaftsrecht und im Recht der BGB Gesellschaft.