Auch wenn das Steuerrecht immer komplizierter wird: wir haben die beste Lösung
Bei der Kanzlei Bauer und Partner in Regensburg verstehen wir Steuerberatung nicht nur als Hilfe bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten gegenüber den Finanzbehörden.
Wir legen unseren Schwerpunkt insbesondere auf die für Sie optimale Steuerplanung und Steuergestaltung, sowie die Erarbeitung individueller, perfekt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmter Steuerstrategien.
Unsere Kernkompetenzen liegen in den Bereichen der Unternehmensbesteuerung, der Besteuerung von Privatpersonen, der Besteuerung in der Insolvenz, der Besteuerung von Landwirten sowie der steuerrechtlichen Vertretung vor allen deutschen Behörden und Finanzgerichten.
Unser ganzheitlicher Betreuungsansatz bezieht Ihr familiäres Umfeld, Ihre persönliche Lebensplanung und die Vorschau auf die nächsten Generationen mit in die Betrachtung ein.
Verlassen Sie sich auf uns. Wir beraten Sie gerne von Mensch zu Mensch in allen Fragen des immer komplexer werdenden Steuerrechts.
Unsere Spezialisten im Bereich Steuerberatung Privatpersonen:

Fax: +49 (0)941/29680-50
- Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Regensburg
- Abschluss als Diplom-Kauffrau
- Steuerberater seit 2014
- Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung seit 2016 (DStV e.V.)

Fax: +49 (0)941/29680-50
- Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Regensburg
- Abschluss als Diplom-Kaufmann
- Steuerberater seit 1982
- Wirtschaftsprüfer seit 1985

Fax: +49 (0)941/29680-50
- Studium der Betriebswirtschaftslehre an der FH Regensburg
- Abschluss als Dipl. Betriebswirt (FH)
- Steuerberater seit 1988
- Bei Bauer & Partner seit 2007

Fax: +49 (0)941/29680-50
- Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Regensburg
- Abschluss als Diplom-Kaufmann (Univ.)
- Steuerberater seit 1991
- Bei Bauer & Partner seit 2002
Erstellung der Steuererklärung – Minimierung der Steuerlast
Die Erstellung der jährlichen Einkommensteuer ist für Viele eine ungeliebte Aufgabe und kostet viel Zeit und Mühe.
Zwar sind Sie als Arbeitnehmer nicht grundsätzlich dazu verpflichtet eine jährliche Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen, der Gesetzgeber bietet jedoch zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen Sie Ihre Steuerbelastung deutlich minimieren können.
Durch den steuerlichen Ansatz von Werbungskosten oder Sonderausgaben haben Sie die Möglichkeit, zumindest einen Teil Ihrer unterjährig abgeführten Steuern vom Finanzamt zurückerstattet zu bekommen.
Mit der tatkräftigen Hilfe unserer erfahrenen und effizienten Berater verringern Sie durch die optimale Ausnutzung der zahlreichen gesetzlichen Gestaltungsmöglichkeiten im sehr komplexen deutschen Steuerrecht Ihre Steuerbelastung beträchtlich.
Wir fertigen Ihre Steuererklärung, übermitteln diese an Ihr zuständiges Finanzamt und prüfen die erlassen Steuerbescheide.
Steuerliche Veranlagungsarten
Als Ehepaar oder eingetragene Lebenspartner haben Sie bei der Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung die Wahl zwischen einer Einzel- oder einer Zusammenveranlagung.
Bei der Einzelveranlagung werden jedem Ehegatten seine eigenen Einkünfte und die dazugehörigen Steuerermäßigungen individuell zugerechnet.
Jeder Ehegatte reicht eine eigene Steuererklärung beim Finanzamt ein und erhält einen separaten Steuerbescheid.
Bei der Zusammenveranlagung werden die Einkünfte beider Ehegatten zusammengerechnet und das Ehepaar wird als ein Steuerpflichtiger behandelt.
Im Regelfall ist eine Zusammenveranlagung aus Sicht des Ehepaares steuerlich vorteilhafter, insbesondere wenn die jeweiligen Einkommen stark voneinander abweichen.
In der Kanzlei Bauer und Partner in Regensburg beraten wir Sie individuell und situationsbezogen bei der Wahl der für Sie richtigen Veranlagungsform, analysieren für Sie die steuerlichen Vor- und Nachteile und optimieren Ihre Steuerbelastung.
Werbungskosten
Das deutsche Steuerrecht bietet Ihnen als Arbeitnehmer zahlreiche Möglichkeiten die Aufwendungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer Beschäftigung stehen, steuerlich geltend zu machen.
Diese so genannten Werbungskosten ermöglichen für Sie ein breites steuerliches Gestaltungsspektrum – von der Fahrt zum Arbeitsplatz über Verpflegungsmehraufwendungen bis hin zur doppelten Haushaltsführung.
Neben dem Ansatz eines Pauschalbetrages räumt der Gesetzgeber sogar die Möglichkeit ein, Ihre Werbungskosten mit Einreichung entsprechender Belege in unbeschränkter Höhe geltend zu machen.
In der Kanzlei Bauer und Partner in Regensburg bieten wir Ihnen durch unsere jahrelange Erfahrung in der Betreuung unserer Mandanten auch in diesem komplexen Feld die Gewissheit, Ihre Möglichkeiten optimal auszunutzen und so Ihre Steuerbelastung zu minimieren.
Außergewöhnliche Belastungen
Das Steuerrecht unterscheidet grundsätzlich zwischen privaten und beruflich bedingten Ausgaben.
Auch bei privaten Ausgaben ist es in Sonderfällen möglich, diese über die Einkommenssteuer geltend zu machen.
Diese außergewöhnlichen Belastungen liegen vor, wenn Ihnen aufgrund besonderer Lebensumstände (z.B. Krankheit) höhere Kosten entstehen, als der überwiegenden Zahl der Steuerpflichtigen mit gleichen Einkommensverhältnissen.
Gerne beraten wir Sie in der Kanzlei Bauer und Partner bei der Identifizierung von außergewöhnlichen Belastungen und integrieren diese in Ihre Einkommensteuererklärung.
Handwerkerrechnungen/ haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen
Haushaltsnahe Dienstleistungen (wie z.B. die Beschäftigung einer Reinigungskraft oder eines Hausmeisters) und Handwerkerleistungen (wie z.B. Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung Ihrer Immobilie) können Sie – auch für Ihre private Immobilie – im Rahmen Ihrer Steuererklärung innerhalb der gesetzlichen Regelungen von der Steuer absetzen.
Gerne beraten wir Sie bei uns in der Kanzlei Bauer und Partner zum Thema Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse. So helfen wir Ihnen Ihre Steuerlast zu minimieren
Sonderausgaben
Grundsätzlich unterscheidet das Steuerrecht zwischen privaten und beruflich bedingten Ausgaben. Während berufliche Ausgaben des Steuerpflichtigen in der Regel über Werbungskosten in der jährlichen Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden können, ist dies bei privaten Ausgaben nur in Sonderfällen möglich.
Zu diesen so genannten Sonderaufwendungen zählen unter anderem Vorsorgeaufwendungen (wie eine zusätzliche Altersversorgung oder eine zusätzliche Krankenversicherung) oder andere Sonderausgaben (wie Aufwendungen für Kirchensteuer, Kinderbetreuungskosten, Ausbildungskosten oder Spenden)
Gerne beraten wir Sie in der Kanzlei Bauer und Partner bei der Identifizierung von Sonderausgaben und integrieren diese in Ihre Einkommensteuererklärung.
Abgabefrist
Im Regelfall muss Ihre jährliche Steuererklärung bis Ende Mai des nachfolgenden Kalenderjahres an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Sie kann sowohl auf den von den Finanzämtern zur Verfügung gestellten amtlichen Vordrucken als auch elektronisch über das Elster-Formular an das Finanzamt übermittelt werden.
Wir fertigen Ihre Steuererklärung, übermitteln diese an Ihr zuständiges Finanzamt und prüfen die erlassen Steuerbescheide.
Wenn Sie Ihre Steuererklärung von einem Steuerberater erstellen lassen, profitieren Sie von der Fristverlängerung, die Ihnen vom Finanzamt bis zum 31. Dezember des Folgejahres antragslos gewährt wird.
Verjährung
Eine Festsetzung Ihrer Steuer ist im Regelfall nach Ablauf der Festsetzungsfrist von 4 Jahren nicht mehr möglich.
Sowohl Forderungen des Finanzamtes an Sie, als auch Steuererstattungsansprüche Ihrerseits können nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr durchgesetzt werden.
Bei leichtfertigen Steuerverkürzungen, also einer leichtfertigen Änderung der Steuern zu Ihren Gunsten, verlängert sich die Verjährungsfrist auf 5 Jahre.
Im Falle eine Steuerhinterziehung tritt die Verjährung erst nach Ablauf von 10 Jahre ein.
Gerne beraten wir Sie in der Kanzlei Bauer und Partner in Regensburg bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung und unterstützen Sie bei der Einhaltung aller gesetzlichen Fristen.
Erbschaftsteuer
Neben der Versteuerung des Einkommens sieht der deutsche Gesetzgeber auch die Besteuerung von Erbschaften vor.
Wie hoch die Besteuerung Ihres Erbes ausfällt hängt dabei von verschiedenen Faktoren wie der Art des hinterlassenen Vermögens (z.B. Immobilien, Unternehmen oder der private Nachlass) und dem Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen ab.
Neben gesetzlich geregelten Freibeträgen sieht das deutsche Steuerrecht zahlreiche Steuerbefreiungen und abzugsfähige Kosten (wie Beerdigungskosten, das selbstbewohnte Eigenheim, Immobilien oder Unternehmen) vor, welche die Höhe des steuerpflichtigen Erbes erheblich minimieren können.
In manchen Fällen kann eine Steuerbelastung im Zusammenhang mit der Erbschaft sogar vollständig vermieden werden.
Auch im Falle einer vorzeitigen Übertragung des Vermögens (vorweggenommene Erbfolge) können gegebenenfalls Freibeträge in Anspruch genommen werden.
Durch eine frühzeitige Planung und Regelung der Vermögenübertragung an die nächste Generation können Sie einhergehend mit der Optimierung der Steuerbelastung viel Geld sparen.
Das Spezialistenteam der Kanzlei Bauer und Partner in Regensburg unterstützt Sie sachkundig bei der Planung und Optimierung von Vermögensübertragungen und allen weiteren Fragen rund um die Erbschaftsteuer. Wir erstellen Ihre Steuererklärung und nutzen die vorhandenen Gestaltungsmöglichkeiten um Ihre Steuerbelastung zu minimieren.
Freibetrag
Im Falle einer Erbschaft gewährt Ihnen der deutsche Gesetzgeber einen Freibetrag, durch den eine Steuerbelastung im Einzelfall sogar vollständig vermieden werden kann. Im Grundsatz gilt hierbei: Je näher das verwandtschaftliche Verhältnis zum Verstorbenen war, desto höher fällt der gewährte Freibetrag aus.
Dieser gewährte Freibetrag kann nicht nur im Falle einer Erbschaft, sondern auch im Falle einer vorzeitigen Übertragung des Vermögens (vorweggenommene Erbfolge) in Anspruch genommen werden, jedoch nur einmal innerhalb von 10 Jahren.
Durch eine frühzeitige Planung und Regelung der Vermögenübertragung an die nächste Generation können Sie einhergehend mit der Optimierung der Steuerbelastung viel Geld sparen.
Bei der Kanzlei Bauer und Partner in Regensburg unterstützt Sie unser Spezialistenteam sachkundig bei der Planung und Optimierung von Vermögensübertragungen und allen weiteren Fragen rund um die Erbschaftsteuer. Wir erstellen Ihre Steuererklärung und nutzen die vorhandenen Gestaltungsmöglichkeiten um Ihre Steuerbelastung zu minimieren.
Schenkungen und Vermögensübertragungen
Eine Schenkung, gerade im Falle der vorzeitigen Übertragung von Vermögen an die nachfolgende Generation, sollte vorab gut geplant und durchdacht werden.
Eine sorgfältige Planung mit fachgerechter Beratung hilft Ihnen dabei, die anfallende Steuerlast so gering wie möglich zu halten. Ähnlich wie bei einer Erbschaft sieht der deutsche Gesetzgeber grundsätzlich eine Besteuerung des weitergegebenen Vermögens vor (Schenkungsteuer).
Analog zum Erbschaftsrecht werden vom Gesetzgeber auch in diesem Fall Freibeträge gewährt, wodurch eine Steuerbelastung durch die Schenkung im Idealfall vollständig vermieden werden kann.
Eine frühzeitige Planung und Regelung der Vermögenübertragung an die nächste Generation unter Optimierung der Steuerbelastung kann Ihnen viel Geld sparen.
Gerne unterstützen wir Sie in der Kanzlei Bauer und Partner in Regensburg bei der Planung und Optimierung von Vermögensübertragungen. Wie erstellen Ihre Steuererklärung und nutzen die vorhandenen Gestaltungsmöglichkeiten, um Ihre Steuerbelastung zu minimieren.
Vermögensbewertung
Das im Rahmen einer Erbschaft oder einer Schenkung übertragene Vermögen ist für die Berechnung der eventuell anfallenden Steuerbelastung vorab vom Steuerpflichtigen zu bewerten.
Das deutsche Steuerrecht hat hierfür im sogenannten Bewertungsgesetz eigenständige Regelungen zur Wertermittlung von Vermögensgegenständen geschaffen.
Die vorgesehenen Bewertungsvorschriften können, je nach Art des jeweiligen übertragenen Vermögens, sehr umfangreich und komplex sein.
Insbesondere die Bewertung von Immobilien und Unternehmen erfordern aufgrund der Komplexität und des damit einhergehenden Zeit- und Arbeitsaufwandes ein effizientes und erfahrenes Beraterumfeld.
Durch unsere jahrelange Erfahrung in der Betreuung unserer Mandanten bieten wir Ihnen bei Bauer und Partner in Regensburg unsere kompetente Unterstützung bei allen rechtlichen und formalen Angelegenheiten in Zusammenhang mit einer Erbschaft oder Schenkung an.
Grundstücksverkauf
Für einen erfolgreichen Grundstücksverkauf sind neben den wirtschaftlichen Überlegungen auch zahlreiche steuerliche Aspekte zu beachten, um die anfallenden Kosten und Ihr Risiko zu minimieren.
Durch eine günstige Gestaltung des Kaufvertrags sowie die Wahl des optimalen Verkaufszeitpunkts sorgen wir für eine Minimierung Ihres steuerlichen Risikos und die Maximierung Ihres Verkaufserlöses.
Das erfahrene Team von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Betriebswirten und Wirtschaftsprüfern der Kanzlei Bauer und Partner in Regensburg unterstützt Sie in allen Aspekten und Formalien des Grundstückverkaufes, um den Verkaufs- oder Erwerbsvorgang reibungslos, sorgenfrei und steuerlich vorteilhaft für Sie zu gestalten.
Grunderwerbsteuer
Beim Kauf eines Grundstückes oder einer Immobilie sind Sie verpflichtet Grunderwerbsteuer an das zuständige Finanzamt abzuführen.
Die Grunderwerbsteuer richtet sich nach dem jeweiligen Kaufpreis und variiert je nach Bundesland. Beim Erwerb eines Grundstückes kann also, je nach Lage des Grundstücks, eine unterschiedliche Steuerbelastung auftreten.
Das erfahrene Team von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Betriebswirten und Wirtschaftsprüfern der Kanzlei Bauer und Partner in Regensburg unterstützt Sie in allen Aspekten und Formalien des Grundstückkaufes und stellt so einen reibungslosen und korrekten Ablauf für Sie sicher.
Grundsteuer
Gemeinden erheben zur Finanzierung Ihrer Verpflichtungen Grundsteuern, die von den Grundstückseigentümern jährlich abzuführen sind.
Die Bemessungsgrundlage für die Höhe der Steuer ist der vom zuständigen Finanzamt festgestellten Einheitswert des Grundstückes, auf dessen Basis der sogenannte Grundsteuermessbetrag festgestellt wird.
Ihre Gemeinde setzt auf Grundlage des vom Finanzamt ermittelten Grundsteuermessbetrags und durch Multiplikation mit dem örtlichen Hebesatz die Grundsteuer fest.
Bei Bauer und Partner unterstützen Sie bei der Prüfung Ihrer Grundsteuer und des vom Finanzamt festgestellten Einheitswertes.
Gewerblicher Grundstückshandel
Auch als Privatperson kann Ihnen im Falle der Veräußerung von mehreren Immobilien innerhalb eines bestimmten Zeitraumes der Erlös als gewerbliches Einkommen bewertet werden, was im Regelfall zu einer erheblich höheren Steuerbelastung führt.
Neben einer Grenze, wie viele Objekte in einem bestimmten Zeitraum veräußert werden dürfen kann auch der Zeitraum zwischen Erwerb und Veräußerung im Rahmen der Spekulationsfrist zu einer Betrachtung als gewerbliches Einkommen führen.
Wenn eine Immobilie jedoch mit Verlust veräußert wird, können Ihnen als Verkäufer auch steuerliche Vorteile entstehen.
Die jahrelange Erfahrung in der Betreuung von Mandanten in diesem Gebiet macht die Kanzlei Bauer und Partner in Regensburg zum richtigen Partner, wenn Sie die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten im Gebiet des gewerblichen Grundstückshandels optimal nutzen wollen. Wir beraten Sie kompetent zu allen relevanten Aspekten und helfen Ihnen, die entstehende Steuerlast zu minimieren.