Steuerberatung Unternehmen

Gemeinsam mit Ihnen optimieren die Spezialisten der Kanzlei Bauer und Partner in Regensburg die Strukturen Ihres Unternehmens, indem wir betriebswirtschaftliche Überlegungen in den Mittelpunkt unserer Beratung rücken. Wir stellen uns den Herausforderungen des immer komplexer werdenden Steuerrechts und bieten Ihnen Leistungen die Ihnen dabei helfen, Ihr Unternehmen sicher und gewinnbringend zu strukturieren.

Unsere Spezialisten im Bereich Steuerberatung Unternehmen:

Bauer Angela
Steuerberaterin, Fachberater für Sanierung und Insolvenzveraltung, (DStV e.V.), Dipl. Kauffrau
Tel.: +49 (0)941/29680-11
Fax: +49 (0)941/29680-50
  • Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Regensburg
  • Abschluss als Diplom-Kauffrau
  • Steuerberater seit 2014
  • Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung seit 2016 (DStV e.V.)
Raab-Bauer Ursula
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Tel.: +49 (0)941/29680-11
Fax: +49 (0)941/29680-50
  • Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Regensburg
  • Abschluss als Diplom-Kaufmann
  • Steuerberater seit 1982
  • Wirtschaftsprüfer seit 1985
Butz Hildegard
Steuerberaterin, Dipl. Betriebswirt
Tel.: +49 (0)941/29680-11
Fax: +49 (0)941/29680-50
  • Studium der Betriebswirtschaftslehre an der FH Regensburg
  • Abschluss als Dipl. Betriebswirt (FH)
  • Steuerberater seit 1988
  • Bei Bauer & Partner seit 2007
Engl Christa
Steuerberater, Dipl. Kaufmann
Tel.: +49 (0)941/29680-11
Fax: +49 (0)941/29680-50
  • Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Regensburg
  • Abschluss als Diplom-Kaufmann (Univ.)
  • Steuerberater seit 1991
  • Bei Bauer & Partner seit 2002

Die Finanzbehörden haben gemäß §193 der Abgabenordnung das Recht, eine Betriebsprüfung in Ihrem Unternehmen durchzuführen. Diese Prüfung Ihrer steuerlichen Verhältnisse kann ein oder mehrere Steuerarten und Wirtschaftsjahre betreffen.

Eine Betriebsprüfung seitens der Finanzbehörden ist jedoch nicht uneingeschränkt zulässig und erfordert die Erfüllung von komplexen sachlichen und formalen Voraussetzungen -sowohl bei der Prüfungsanordnung als auch bei deren Durchführung.

Sowohl der mit der Betriebsprüfung einhergehende Zeit- und Arbeitsaufwand, als auch die Komplexität des Prozesses erfordern ein effizientes und erfahrenes Beraterteam.

Durch die jahrelange Erfahrung in der Betreuung unserer Mandanten bei steuerlichen Betriebsprüfungen bietet die Kanzlei Bauer und Partner in Regensburg Ihrem Unternehmen eine kompetente Beratung und Unterstützung bei allen rechtlichen und formalen Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit einer steuerlichen Außenprüfung stehen. 

Wir bereiten für Sie alle relevanten steuerlichen Unterlagen vor und begleiten Sie mit Rat und Tat – von der Prüfungsanordnung bis hin zur Schlussbesprechung.

Eine ordnungsgemäße Buchführung ist die Grundvoraussetzung der steuerlichen und handelsrechtlichen Gewinnermittlung und stellt die wesentlichen Informationen zur Beurteilung Ihres Unternehmenserfolges bereit.

Sie liefert zudem die Grundlage zur Unternehmensanalyse, zur Unternehmensplanung und Unternehmenssteuerung.

Die Steuerspezialisten der Kanzlei Bauer und Partner in Regensburg beraten Sie bei, oder übernehmen für Sie die Durchführung einer ordnungsgemäßen Buchhaltung und stellen Ihnen monatliche Auswertungen über den aktuellen Unternehmenserfolg und die aktuellen Entwicklungen Ihres Unternehmens zur Verfügung (u. a. Betriebswirtschaftliche Auswertungen, Erfolgsrechnungen, Anlagenverzeichnisse, Auswertung der Kreditoren und Debitoren).

In einem sich ständig verändernden und immer komplexeren Wirtschaftsumfeld stehen Unternehmen täglich vor neuen Aufgaben und Herausforderungen.

Diese Komplexität und der damit einhergehende Zeit- und Arbeitsaufwand für die Analyse und Optimierung Ihre Unternehmenszahlen erfordern ein effizientes und erfahrenes Beraterumfeld.

Die Steuerberater und Betriebswirte der Kanzlei Bauer und Partner in Regensburg verfolgen einen fächerübergreifenden Beratungsansatz, der die Bereiche betriebswirtschaftliche Beratung, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Rechtsberatung unter einem Dach vereint.

Unsere Spezialisten aus den jeweiligen Bereichen verfügen über jahrelange Erfahrung und arbeiten perfekt aufeinander abgestimmt für Ihren Erfolg zusammen.

Dieses umfassende Fachwissen ermöglicht es uns, bei der Beratung in allen wichtigen Fragen der Unternehmensführung und -Gestaltung perfekt auf Ihre Bedürfnisse einzugehen.

Wir bieten Ihnen Leistungen, mit deren Hilfe Sie Ihr Unternehmen sicher und gewinnbringend strukturieren können. Wir unterstützen Sie bei der Analyse Ihrer Unternehmensdaten sowie Ihrer Unternehmensorganisation und optimieren diese.

Wir beraten und sind in behilflich unter anderem in den Bereichen:

  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensgründung
  • Finanzierungsberatung
  • Forderungsmanagement
  • Interne Kostenrechnung
  • Controlling und Risikomanagement
  • Sanierungsberatung und insolvenznahe Beratung
  • Erwerb, Veräußerung und Aufgabe von Unternehmen

Bei Bauer und Partner in Regensburg verstehen wir uns als zuverlässiger Partner der Ihnen hilft, die vielfältigen anstehenden Herausforderungen zu meistern und Ihren langfristigen Unternehmenserfolg sicherzustellen.

Die Buchhaltung bildet die Basis der steuerlichen und handelsrechtlichen Gewinnermittlung.
Es bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Gewinnermittlung für Unternehmer

  • der Betriebsvermögensvergleich gemäß §4 (1) EStG
  • und die Einnahmen-Überschuss-Rechnung gemäß §4 (3) EStG

Besteht keine Pflicht zur Buchführung und Aufstellung von Jahresabschlüssen und wird diese auch nicht freiwillig durchgeführt, besteht laut Gesetzgeber die Möglichkeit, den Gewinn durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu ermitteln.

Die Gewinnermittlung anhand der Einnahmen-Überschuss-Rechnung erfolgt durch Gegenüberstellung der tatsächlich zugeflossenen Betriebseinnahmen und abgeflossenen Betriebsausgaben zum Jahresende und ist somit im Vergleich zum Betriebsvermögensvergleich erheblich einfacher zu ermitteln.

Die Übermittlung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung hat grundsätzlich elektronisch durch Datenfernübertragung an Ihr zuständiges Finanzamt zu erfolgen.

Gerne übernehmen die Steuerspezialisten der Kanzlei Bauer und Partner in Regensburg für Sie die Erstellung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung und deren elektronische Übermittlung an Ihr zuständiges Finanzamt.

Als Kaufmann sind Sie gemäß § 242 HGB dazu verpflichtet, zum Ende eines Geschäftsjahres einen Jahresabschluss, bestehend aus einer Bilanz sowie einer Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen.

Die Bilanz stellt hierbei das Vermögen den Schulden eines Unternehmens gegenüber, während die Gewinn und Verlustrechnung die Einnahmen den Ausgaben gegenüberstellt.

Der Jahresabschluss bildet die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage Ihres Unternehmens ab und dient als Basis der Unternehmensplanung und Steuerung.

Er ist nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen und im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

Das deutsche Steuerrecht verpflichtet Unternehmen ebenfalls zur Erstellung eines Jahresabschlusses als Grundlage der Unternehmensbesteuerung. Die Regelungen zur Aufstellung eines steuerlichen Jahresabschlusses weichen jedoch oftmals von den Vorschritten des Handelsrechts ab. 

In der Kanzlei Bauer und Partner übernehmen unsere Steuerspezialisten für Ihr Unternehmen gerne die Erstellung und Optimierung des handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Jahresabschlusses sowie die erforderliche Korrespondenz mit Ihrem zuständigen Finanzamt.

Durch bilanzpolitische Maßnahmen, wie die Ausübung von Wahlrechten, z.B. beim Ansatz von Vermögenswerten, und steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten helfen wir Ihnen, Ihre Steuerbelastung zu minimieren und Ihnen ein zutreffendes Bild über Ihrer Finanz-, Vermögens- und Ertragslage zu vermitteln.

Als Arbeitgeber sind Sie neben der Abgabe der jährlichen elektronischen Lohnsteuerbescheinigung beim zuständigen Finanzamt dazu verpflichtet, Ihren Angestellten eine monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung auszustellen.

Dieser zeigt die Zusammensetzung des monatlichen Lohns bzw. Gehalts, sowie die geleisteten Abgaben an das zuständige Finanzamt und die Sozialversicherungsträger.

Als Unternehmer ist es Ihre Pflicht sicherzustellen, dass diese Lohn- und Gehaltsabrechnungen vollständig und unter Einhaltung aller aktuellen gesetzlichen Regelungen an Ihre Mitarbeiter ausgestellt werden.

Durch laufende Änderungen der gesetzlichen Anforderungen sowie zahlreiche Sondervorschriften (z.B. Überstunden, Nachtarbeit oder Zuschüsse) wird die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung für Sie als Unternehmer immer komplexer und erfordert einen hohen Arbeitsaufwand.

Bei Bauer und Partner übernehmen unsere Steuerspezialisten für Sie oder Ihr Unternehmen die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen und übermitteln diese an die zuständigen Finanzämter und Sozialversicherungsträger.

Neben der jährlichen Steuererklärung sind Sie als Unternehmer grundsätzlich dazu verpflichtet, eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung vorzunehmen und beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

Die Abgabe der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung dient einerseits der Einnahmensicherung der Finanzbehörden, andererseits soll die Zahllast der Unternehmen gleichmäßig über das Jahr verteilt werden.

Die Steuerberater der Kanzlei Bauer und Partner in Regensburg unterstützen Sie bei der Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen sowie der Jahressteuererklärung und übermitteln diese an die zuständigen Finanzämter.

Die Wahl der für Ihr Unternehmen passenden Rechtsform bei der Gründung Ihres Unternehmens ist die essentielle Grundlage und der Ausgangspunkt aller steuerlichen und rechtlichen Anforderungen.

Sie hat neben den steuerlichen Auswirkungen auch einen wesentlichen Einfluss auf interne und externe Faktoren Ihres Unternehmens, wie Finanzierungsmöglichkeiten, die Unternehmensführung, Vertretungsberechtigungen oder Unternehmerhaftung.

Im Verlauf seines Bestehens unterliegt Ihr Unternehmen ständigen Veränderungen der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, welche eine Überprüfung der Rechtsformwahl erfordern können.

Eine Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten und die steuerliche Optimierung Ihres Unternehmens kann hierbei durch eine Umwandlung, also einen Rechtsformwechsel, erreicht werden.

Aufgrund der hohen Komplexität und der wesentlichen Auswirkungen auf Ihr Unternehmen erfordert die Rechtsformwahl ein effizientes und erfahrenes Beraterumfeld.

Bei der Kanzlei Bauer und Partner in Regensburg verfügen wir über jahrelange Erfahrung, sowohl in der betriebswirtschaftlichen Beratung als auch in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Rechtsberatung.

Unser fächerübergreifendes, ganzheitliches Beratungskonzept verschafft uns und Ihnen den notwendigen Rundumblick, um auch für Ihr Unternehmen die richtige Rechtsform zu finden.