Der Eigentümer einer Sache, also auch ein Grundstückseigentümer, darf mit dieser nach Belieben verfahren und diese beliebig nutzen. Er darf sogar anderen Personen Handlungen verbieten, die seine Art der Nutzung stören, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen.
Dieses Recht steht aber ebenso den unmittelbar oder mittelbar angrenzenden Nachbarn zu.
Nicht immer sind die Nachbarn damit einverstanden, wie der Andere sein Grundstück nutzt und es ergibt sich die Frage: „Darf der Nachbar das?“.
Um ein friedliches Zusammenleben zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber Vorschriften erlassen, um die betroffenen Eigentümer zum Ausgleich hinsichtlich ihrer Rechte zu zwingen: Das Nachbarrecht. In diesem sind Regeln über die Rechtsbeziehungen zwischen Grundstücksnachbarn niedergelegt.
Auch in einem Mehrparteienhaus kann es durch Beeinträchtigungen durch andere Mitbewohner kommen, beispielsweise durch Lärm- oder Geruchsbelästigung. Auch in diesen Fällen stellt sich die Frage, was erlaubt ist und damit hingenommen werden muss und wie man sich gegen nicht hinzunehmende Beeinträchtigung zur Wehr setzt.
Trotz zahlreicher, klar definierter gesetzlicher Regelungen beschäftigen Auseinandersetzungen zwischen Nachbarn regelmäßig die Gerichte.