IT-Recht

Das Internet ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor für etablierte Unternehmen wie auch für Startups und Existenzgründer. Unternehmen nutzen das Internet zur Vermarktung ihrer Dienstleistungen oder Produkte.

Dabei nutzen sie zur Werbung auch Dienste wie Twitter, Facebook, Instagram oder E-Mails. Aber auch das Internetmarketing hat seinen rechtlichen Rahmen. So sind beispielsweise auch hier die Regelungen gegen unlauteren Wettbewerb einzuhalten, die u.a. irreführende Werbung untersagen. Auch Urheberrechtsverletzungen sind nicht selten, weil z.B. Produktbilder aus anderen Internetseiten übernommen werden oder die Lizenzbestimmungen von Bilderdatenbanken nicht exakt eingehalten werden. Der Begriff der Werbung wird dabei weit gefasst, so dass auch die Webseite eines Unternehmens regelmäßig darunter fällt.

Das Internet und IT-Recht ist eine Schnittstelle vieler Rechtsgebiete. Die Spezialisten der Kanzlei Bauer und Partner in Regensburg beraten Sie gerne.

Unsere Spezialisten im Bereich IT-Recht:

Stöger Franz
Tel.: +49 (0)941/29680-85
Fax: +49 (0)941/29680-50
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg
  • Referendariat in Regensburg
  • Anwaltszulassung 2019
  • Seit 2019 bei Bauer & Partner GbR

Die Internetseite ist Ihre Visitenkarte. Viele entscheiden sich anhand dieses ersten Eindrucks für oder gegen ein Unternehmen oder ein Produkt. Großer Wert wird beim Erstellen der Internetseite deshalb auf das Design gelegt. Nicht vergessen sollte man aber die rechtlichen Anforderungen an einen geschäftlichen Internetauftritt, sonst drohen teure Abmahnungen. Dazu gehört z.B. das Impressum und die Datenschutzerklärung, die Haftung für fremde Inhalte (z.B. Kommentare, verlinkte Inhalte) oder Nutzungsrechte an Bildern. Dabei gelten diese Anforderungen auch für Social-Media Profile wie z.B. Facebook oder Twitter.

Um Waren zu verkaufen nutzen viele Unternehmen einen Onlineshop, sei es ein selbst betriebener Shop oder bestehende Plattformen wie Amazon oder Ebay. Auch hier sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen wie z.B. Pflichtangaben oder Widerrufsrechte einzuhalten. Bleiben diese Vorgaben unbeachtet, können Verträge nach Monaten noch widerrufen werden oder es drohen kostspielige Abmahnungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) können helfen, dass Geschäfte störungsfrei abzuwickeln.

Auch für Webdienstleistungen oder IT-Leistungen wie z.B. die Entwicklung von Apps für das Smartphone sind bestimmte Punkte zu beachten. Jeder, der eine App erwirbt, schließt einen Vertrag mit dem Anbieter. Es sind deshalb die Bedingungen für die Nutzung der App festzulegen und die eigene Haftung zu beschränken; vor allem wenn die App kostenlos ist.

Im täglichen Geschäftsbetrieb gilt es z.B. die Risiken des Cloud Computing zu minimieren oder den Datenschutz im Unternehmen sicherzustellen. Der Unternehmer muss für die gerichtliche Durchsetzung seine Ansprüche z.B. die Beweisschwierigkeiten bei über das Internet geschlossenen Verträgen berücksichtigen oder er tappt ahnungslos in sogenannte zumeist teure Abofallen.