Das Gesellschafts- und das Handelsrecht gehören zu den klassischen Aufgabenbereichen der Sozietät Bauer und Partner.
Die Bandbreite unserer Tätigkeit reicht von der Beratung bei der Gesellschaftsgründung über die Begleitung gesellschaftsrechtlicher Struktur- und Finanzierungsmaßnahmen bis hin zur Reorganisation im Krisenfall, zur Nachfolgeplanung sowie sämtliche Belange in der Handelsbeziehung Ihres Unternehmens zu anderen Unternehmen und zu Verbrauchern.
Unsere Beratungsschwerpunkte im Gesellschaftsrecht

Fax: +49 (0)941/29680-50
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg
- Studium der Betriebswirtschaftslehre bis Vordiplom (parallel)
- Referendariat in Regensburg/Kelheim/Cham
- Anwaltszulassung 1981
- Gründung der Kanzlei November 1981
- Seit 1984 tätig als Konkurs-/Insolvenzverwalter

Fax: +49 (0)941/29680-50
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg
- Referendariat in Regensburg
- Anwaltszulassung 1989
- seit 2006 bei Bauer & Partner
- Theoretische Ausbildung zum Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Ausbildung zur Mediatorin an der Hochschule Regensburg
Vertragsrecht
Beratung bei der Gründung bzw. Errichtung von Personen- und Kapitalgesellschaften
Rechtsformwahl unter Beachtung von rechtlichen und steuerlichen Gesichtspunkten.
Entwurf von Gesellschaftsverträgen bzw. Satzungen.
Erstellung von Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen.
Beratung bei Finanzierungsmaßnahmen bei Gründung.
Betreuung von Haupt- und Gesellschafterversammlungen.
Betreuung von Geschäftsführungs-, Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern.
Beratung in sonstigen gesellschaftsrechtlichen Fragen im Aktienrecht, GmbH-Recht, Personengesellschaftsrecht, Genossenschaftsrecht und im Recht der BGB Gesellschaft.
Konflikte zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern bzw. Aktionären und Geschäftsleitern
Streitigkeiten und Konflikte unter Gesellschaftern oder Geschäftspartnern sind von hoher rechtlicher Komplexität und Vielschichtigkeit. Oftmals sind Konflikte in diesem Bereich von existenzieller Bedeutung. Am Ende steht häufig das Ziel einer der Parteien, einen oder mehrere Gesellschafter aus der Gesellschaft auszuschließen und / oder ihn von der Geschäftsführung auszuschließen. Als Wirtschaftskanzlei für Gesellschaftsrecht betreuen wir insbesondere Gesellschafter oder Geschäftsführer bei allen Sachverhalten und in allen Phasen eines Gesellschafterstreits, jeweils mit dem Ziel, wirtschaftliche Werte möglichst zu erhalten. Wir helfen Ihnen in allen rechtlichen, steuerrechtlichen und finanziellen Aspekten einer Auseinandersetzung, erarbeiten mit Ihnen zusammen die erfolgversprechendste Strategie und setzen sämtliche rechtlichen und taktischen Mittel entsprechend ein.
Als Alternative zur rechtlichen Mitteln führen wir auch professionelle Mediationsverfahren bei Auseinandersetzungen im Gesellschafter- und/oder Geschäftsführerkreis für Sie durch. Dieses führt in vielen Fällen außergerichtlich zum Erfolg.
Restrukturierung und Beratung in der Krise
Über besondere Erfahrung verfügen wir bei außergerichtlichen Restrukturierungs-, Reorganisations- und Sanierungsmaßnahmen.
Beratung im Kapitalersatz bzw. zur Kapitalerhaltung.
Nicht-verwaltende Insolvenzberatung, hier insbesondere bei Inanspruchnahme Ihres Unternehmens durch Insolvenzverwalter, auch in Anfechtungsfällen.
Erbrecht Unternehmen
Herausforderung Nachfolgeplanung
Die Regelung der Nachfolge ist eine der wichtigsten Aufgaben in einem Unternehmerleben und eine strategische wie auch persönliche Herausforderung. Weichen, die Ihr Unternehmen und Ihr Vermögen in die nächste Generation führen, sind frühzeitig zu stellen.
Für eine erfolgreiche Nachfolgeplanung müssen individuelle, familiäre und unternehmerische Bedürfnisse gleichermaßen Berücksichtigung finden und dabei die richtigen rechtlichen, steuerlichen, finanziellen und betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen geschaffen bzw. berücksichtigt werden.
Wir helfen Ihnen bei der Konzeption, Planung und Umsetzung einer maßgeschneiderten Unternehmensnachfolge.
Übernahme und Fusion
Mergers & Acquisitions
Beratung, Betreuung und Durchführung von Unternehmenszusammenschlüssen (durch Unternehmenskauf oder -verkauf, Fusion oder Übernahme, Kapitalerhöhung, Umwandlung oder auf anderem Wege).
Begleitung des gesamten Transaktionsprozesses (Strategie, Letter of Intent, Due Diligence, steuerliche und rechtliche Strukturierung, Erstellung der Vertragsdokumentation, insbesondere Unternehmenskauf- und Beteiligungsverträge, Führung der Vertragsverhandlungen).
Integration von Beteiligungen und Betriebsteilen.
Neufassung von Satzungen und Gesellschaftervereinbarungen.
Neubesetzung von Gesellschaftsorganen.
Abschluss von Unternehmensverträgen.
Unternehmenskauf in der Krise (Distressed M&A).
Gutachten zu allen gesellschaftsrechtlichen Spezialfragen.
Begleitung von Kapitalmaßnahmen (Kapitalerhöhung, -herabsetzung).
Gesellschaftsrechtliche Strukturmaßnahmen.
Finanzierungsmaßnahmen.
Umwandlungen von Kapitalgesellschaften (Spaltungen, Verschmelzungen, Formwechsel).
Gesamtvermögensveräußerungen, sei dies im Wege eines „share-deals“ oder eines „asset-deals“.
Joint Ventures.
Familiengesellschaften, Familienstiftung.
Kauf- und Werkvertragsrecht
Sämtliche Aspekte nationaler Handelsbeziehungen.
Recht der Vertriebssysteme, Entwicklung von Verträgen für Vertriebssysteme nach Ihren Vorstellungen.
Beratung beim Abschluss von Kooperationen mit anderen Unternehmen.
Gestaltung und Überprüfung handelsrechtlicher Verträge:
Vertriebsverträge, Einkaufsverträge, Dienstleistungs- und Werklieferungsverträge.
Gestaltung von Rahmenverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (z. B. Einkaufs- und Lieferbedingungen).
Factoring-Verträge.
Franchising-Verträge.
Outsourcing-Verträge.
Lizenzverträge.
Handelsvertreterverträge und Vertragshändlerverträge.
Konsignationslagervereinbarungen.
Wir beraten und vertreten Sie im Handelsvertreterrecht.
Handelsvertreterprovision, insbesondere Entstehung und Fälligkeit.
Provisionsabrechnung, Buchauszug, Bucheinsicht.
Konkurrenzverbot des Handelsvertreters.
Eigengeschäfte des Handelsvertreters.
Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung oder Abwehr streitiger Ansprüche aus dem Handelsrecht.
Handelsregisterangelegenheiten.
Rechtliche Ausgestaltung des kaufmännischen Geschäftsbetriebs, einschließlich der Vertretung durch Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte oder sonstige kaufmännische Hilfspersonen.