Das Familienrecht als Teilgebiet des Zivilrechts regelt die Rechtsverhältnisse von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Zudem beinhaltet es auch Regelungen zu den außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen in Form der Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.